Corona-Pflegebonus auch für „Bufdis“?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona-Pflegebonus auch für „Bufdis“?

Mit dem in Bayern gezahlten Corona-Bonus für Pflegekräfte werden nur professionelle Tätigkeiten im Rahmen eines beruflichen Beschäftigungsverhältnisses gefördert. Ehrenamtliche Tätigkeiten (wie z.B. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) sind hingegen nicht erfasst.

Über welchen Sachverhalt musste das Verwaltungsgericht Würzburg entscheiden?

Die Klägerin war nach ihren Angaben im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Pflegedienst der Chirurgie mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von über 25 Stunden beschäftigt. Zudem habe sie auch Corona-Patienten betreut und in der Pflege von Corona-Patienten mitgearbeitet. Sie beantragte am 13.05.2020 beim Bayrischen Landesamt für Pflege die Gewährung des Corona-Pflegebonus i.H.v. 500,00 EUR.

Mit Bescheid vom 07.10.2020 lehnte das Landesamt dies ab, da die Klägerin nicht die Bewilligungsvoraussetzungen erfülle. Von der dem Bonus zugrundeliegende Richtlinie seien nur professionelle Pflegekräfte in Bayern berücksichtigt. Zwar sei das bürgerschaftliche Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden, Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Praktikanten ein wertvoller Beitrag zum Gemeinwesen. Allerdings seien vor allem die professionell Pflegenden sowie die Rettungsdienste in Bayern mit den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert. Gegen diese Entscheidung erhobt die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht.

Wie hat das Verwaltungsgericht Würzburg den Fall entschieden?

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