Reisezeit mit der Bahn als Arbeitszeit?

Reisezeit = Arbeitszeit
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Reisezeit mit der Bahn als Arbeitszeit?

Die Fahrten mit der Bahn zu und von den Abholorten eines zu überführenden Fahrzeugs gehören zur Arbeitszeit der Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens (VG Lüneburg, Urt. v. 02.05.2023, Az. 3 A 146/22).

Worum geht es?

Die Klägerin ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von Nutzfahrzeugen spezialisiert ist. Die für die Überführung eingesetzten Arbeitnehmer fahren unter anderem mit der Bahn zum jeweiligen Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es dort und fahren dann mit dem Fahrzeug zum Zielort. Von dort fahren sie wiederum mit der Bahn zu ihrem Wohnort zurück.

Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hatte der Klägerin aufgegeben, die zulässigen Höchstarbeitszeiten einzuhalten und dabei festgestellt, dass die Bahnreisen als Arbeitszeit zu berücksichtigen wären. Die Klägerin wendete hiergegen ein, die betroffenen Arbeitnehmer wären während der Bahnfahrt völlig frei ihre Zeit zu gestalten; ihnen würde demnach lediglich ein ‘‘Freizeitopfer‘‘ abverlangt.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: franckreporter / Stock-Fotografie-ID:497562866

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