Arbeitsunfall auch beim „Luftschnappen“ in der Pause?

Raucherpause
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Arbeitsunfall auch beim „Luftschnappen“ in der Pause?

Auch bei einem schädigenden Ereignis im Pausenraum liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn dieser auf eine spezifische betriebsbezogene Gefahr zurückzuführen ist (LSG BaWü Urt. v. 27.02.2023, Az. L 1 U 2032/22).

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer begab sich erlaubterweise in den Pausenbereich im Außengelände des Betriebes. Dieser ist eigentlich für die rauchenden Mitarbeiter bestimmt, wird allerdings hin und wieder auch von anderen Mitarbeitern zum „Luftschnappen“ aufgesucht. Während er dort verweilte, wurde er von einem anderen Mitarbeiter mit einem Gabelstapler derart angefahren, dass er stürzte und sich den Unterarm brach sowie das Kniegelenk verletzte.

Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte den Hergang jedoch nicht als Arbeitsunfall einstufen. Das „Luftschnappen“ sei eine privatnützige Angelegenheit des Arbeitnehmers und unterliege deshalb nicht § 8 SGB VII, welcher ausdrücklich eine versicherte Tätigkeit voraussetzt, also einen arbeitsrelevanten Vorgang. Ein freiwilliger Aufenthalt im Pausenbereich könne nicht als ein solcher qualifiziert werden.

Wie hat das Gericht entschieden?

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