Arbeitsunfall auch beim Homeschooling möglich?

Arbeitsunfall
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Arbeitsunfall auch beim Homeschooling möglich?

Distanzunterricht und Homeschooling sind seit der Corona-Pandemie nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Ob diese Unterrichtsformen dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen und versichert sind, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab (SG München, Urt. v. 22.05.2023, Az. S 9 U 158/22).

Worum geht es?

Während der Corona-Pandemie hatten Schulen zeitweise geschlossen, der Unterricht fand für die Schüler von zuhause aus statt. Während dieses sog. Homeschoolings ergab sich folgendes Szenario: Die Klägerin, eine Schülerin, stand vom Schreibtischstuhl auf, um sich ein Buch zu holen. Sie stolperte, fiel und prallte mit dem Kopf gegen die Kante ihres Bettes.

Die beklagte gesetzliche Unfallversicherung war jedoch der Meinung, es liege kein Arbeitsunfall im Sinne des § 8 SGB VII vor und lehnte es ab, einen Versicherungsschutz anzunehmen. Leistungen aus der Versicherung seien demnach nicht zu erbringen.

Zur Begründung führte die Beklagte an, Schüler seien beim Besuch des Unterrichts zwar grundsätzlich gemäß § 2 Nr. 8b SGB VII unfallversichert. Bei Tätigkeiten im Rahmen einer „Stillarbeit“, die selbständig zuhause ohne Beaufsichtigung und Anleitung durch die Schule durchgeführt wird, greife dieser Versicherungsschutz aber nicht. Während der fraglichen Unterrichtsstunde im Homeschooling waren die Kameras und Mikrofone der Schüler abgeschaltet. Daher hätte die Lehrkraft keine Aufsicht ausüben können, der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife damit nicht.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:no_limit_pictures/ Stock-Fotografie-ID:876081762

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