Anspruch auf Dank im Arbeitszeugnis

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anspruch auf Dank im Arbeitszeugnis

Nur weil die ehemalige Angestellte ihr Arbeitszeugnis mehrfach hat verbessern lassen, darf der Arbeitgeber die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus dem Zeugnis streichen (BAG, Urt. v. 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22).

Worum geht es?

Die Klägerin verlangte von der Beklagten, ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, das ihr erteilte Arbeitszeugnis abzuändern. Insgesamt drei Versionen mussten nach ihrer Vorstellung erstellt werden. Während die ersten beiden Varianten noch eine Dankesformel für die Arbeit der Klägerin vorsahen, wurde diese in der dritten gestrichen, weshalb der Entwurf schließlich auch vor Gericht landete.

Die Beklagte beantragte Abweisung der Klage. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit einer Dankesformel gehabt, weil darin lediglich subjektive Empfindungen zum Ausdruck kämen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt könne sie diese daher nicht verlangen. Im Übrigen schließe der Grundsatz der Zeugniswahrheit die Aufnahme derartiger Schlusssätze aus, wenn sich das subjektive Empfinden des Arbeitgebers nach der Erteilung des Arbeitszeugnisses geändert habe.

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Beklagten zurück, woraufhin diese in Revision ging.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Worawee Meepian, Stock-Fotografie-ID: 1445383623

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