Abwälzung von Headhunter-Kosten auf Arbeitnehmer zulässig?

Geld zurückzahlen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Abwälzung von Headhunter-Kosten auf Arbeitnehmer zulässig?

Es gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer kündigt, kaum dass die Vermittlungsprovision an den Headhunter gezahlt wurde (BAG, Urt. v. 20.06.2023, Az. 1 AZR 265/22).

Worum geht es?

Headhunter kassieren Provision für die wirksame Vermittlung von Arbeitnehmern an Arbeitgeber. Im vorliegenden Fall zahlte der Arbeitgeber 4.500 € für die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitnehmers. Er zahlte den Betrag an den Personaldienstleiter. Nach Ablauf der Probezeit sollte noch ein weiterer Betrag ausgezahlt werden.

Doch schon nach zwei Monaten verließ der Arbeitnehmer das Unternehmen. Er hatte den Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt. Auf den 4.500 € wollte der Arbeitgeber aber nicht vollständig sitzen bleiben und zog einen Teilbetrag von etwa 800 € vom Gehalt des Arbeitnehmers ab.

Die AGB des Arbeitsvertrags erlaubten dieses Vorgehen. Sie sahen vor, dass der Arbeitnehmer verpflichtet sei, dem Arbeitgeber die gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über 14 Monate hinaus fortbestehen und aus vom Arbeitgeber „zu vertretenden Gründen“ von ihm selbst beendet werden würde.

Der Arbeitnehmer hatte den Vertrag mit dieser Klausel zwar unterschrieben, wollte die Abwälzung der Vermittlungsprovision aber trotzdem nicht akzeptieren und klagte auf Auszahlung des einbehaltenen Betrags.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:solidcolours/Stock-Fotografie-ID:1249510180

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