Wann wird man im Verfassungsschutzbericht erwähnt?

Geschrieben von: Schomerus

Wann wird man im Verfassungsschutzbericht erwähnt?

Die bloße Kritik an Verfassungswerten ist nicht als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuschätzen, wohl aber darüber hinausgehende Aktivitäten zu deren Beseitigung. Die Aktivitäten müssen auf die Beeinträchtigung eines der vom Gesetz geschützten Rechtsgüter abzielen und somit maßgeblicher Zweck der Bestrebung sein.

Der VGH München hatte in seinem Urteil vom 06.07.2017 (Az. 10 BV 16.1237) über die Zulässigkeit der Erwähnung des Klägers im Verfassungsschutzbericht Bayern 2012 zu entscheiden. Bei dem Kläger handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Er verfolgt nach seiner Satzung den Zweck der Förderung des Umwelt-, Tier- und Heimatschutzes und ist Herausgeber einer erstmals 2007 herausgegebenen, vierteljährlich erscheinenden Publikation.

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