Verbände mit Monopolstellung müssen neue Mitglieder aufnehmen

Geschrieben von: Schomerus

Verbände mit Monopolstellung müssen neue Mitglieder aufnehmen

Ein Verein oder ein Verband, der eine Monopolstellung oder ganz allgemein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat, kann zur Aufnahme eines Bewerbers verpflichtet sein, wenn ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht.

Das LG München I hatte in seinem Urteil vom 25.04.2018 (Az. 37 O 7111/17) über eine Klage eines Landessportverbandes zu entscheiden. Eine bundesweite Spitzenorganisation von Landessportverbänden hatte nämlich in seiner Satzung vorgesehen, dass nur ein Landesverband pro Bundesland Mitglied werden könne. Der Mitgliedschaft des klagenden Landesverbandes aus Nordrhein-Westfalen könne aufgrund der bestehenden Mitgliedschaft eines anderen Landesverbandes aus demselben Bundesland nicht aufgenommen werden.

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