Müssen gemeinnützige Organisationen eine Fremdenverkehrsabgabe zahlen?

Geschrieben von: Schomerus

Müssen gemeinnützige Organisationen eine Fremdenverkehrsabgabe zahlen?

Für die Befreiung gemeinnütziger Abgabenschuldner von der Fremdenverkehrsabgabe gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das OVG Schleswig hatte in seinem Urteil vom 11.01.2018 (Az. 2 LB 24/16) über die Heranziehung einer Vermieterin des Grundstücks einer Reha-Klinik zur Fremdenverkehrsabgabe zu entscheiden. Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine solche, die zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der beklagten Gemeinde für die Fremdenverkehrswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen dient. Die Beklagte ordnete die Klägerin gemäß ihrer Gemeindesatzung als Vermieter und Verpächter an medizinische Einrichtungen ein. Die Klägerin ist der Ansicht, es sei kein Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr gegeben.

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