Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlichen Schwimmtrainerin

Meldebescheinigung Sozialversicherung
Geschrieben von: Schomerus

Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlichen Schwimmtrainerin

Bei Vereinstrainern (hier: Schwimmtrainerin) ist im Einzelfall zu ermitteln, ob neben der Förderung des Vereinszwecks die Einkommenserzielung prägend für die Tätigkeit des Trainers war. In diesem Fall ist eine nichtselbständige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen.

Das SG Hannover hatte sich in seinem Urteil vom 28.06.2017 (Az. S 14 R 392/15) mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status einer Schwimmtrainerin zu befassen. Ein Verein hatte sich gegen einen Bescheid gewandt, mit dem festgestellt worden war, dass die Trainerin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand. Die Trainerin war Mitglied eines Schwimmvereins und unter anderem Trainerin an einem Stützpunkt, den der Verein betrieb. In der mit ihr getroffenen Vereinbarung war geregelt, dass 20 Übungseinheiten im Monat zu leisten waren, je geleisteter Übungseinheit wurden 10,00 EUR gezahlt. Der Sozialversicherungsträger ging von einer abhängigen Beschäftigung aus, da die Trainerin kein unternehmerisches Risiko trage und gegenüber dem Verein Berichtspflichten zu erfüllen sowie sich den Vereinsgrundsätzen zu unterwerfen habe.

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