Das BVerfG zum bundesweiten Stadionverbot

Geschrieben von: Schomerus

Das BVerfG zum bundesweiten Stadionverbot

Das BVerfG stellt hohe Anforderungen an bundesweite Stadionverbote. Die Verbote müssen dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen und diverse Verfahrensrechte der Betroffenen eingehalten worden sein.

Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 11.04.2018 (Az. 1 BvR 3080/90) über eine Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds und Fan des FC Bayern München zu entschieden. Nach einem Auswärtsspiel des FC Bayern München gegen den MSV Duisburg im Jahr 2006 kam es außerhalb des Stadions zu Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppen. Die Polizei nahm daraufhin 50 Personen in Gewahrsam, unter ihnen der damals 16-jährige Beschwerdeführer. Gegen ihn wurde dann ein Verfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet, das später wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

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