Bestechlichkeit im Amt in einem Schießverein

Geschrieben von: André Schoon

Bestechlichkeit im Amt in einem Schießverein

Die Mitglieder eines zur waffenrechtlichen Sachkundeprüfung gebildeten Prüfungsausschusses eines Schießsportvereins sind Amtsträger im strafrechtlichen Sinne. Diese können sich daher der Bestechlichkeit im Amt strafbar machen.

Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 10.01.2019 (Az. 3 StR 635/17) mit dem folgenden strafrechtlichen Fall zu beschäftigen:

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar