Benefizspiel ist keine beruflich veranlasste Tätigkeit

Geschrieben von: Schomerus

Benefizspiel ist keine beruflich veranlasste Tätigkeit

Ein Ex-Bundesligafußballer mit Marketingunternehmen erhält keine Entschädigung nach Beinbruch bei Benefizspiel, da dieses Fußballspiel nicht beruflich veranlasst ist.

Das LSG Hessen hatte sich in seinem Urteil vom 30.01.2017 (Az. L 3 U 247/16) mit Einordnung eines Arbeitsunfalls zu beschäftigen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall betrieb ein 52-jähriger ehemaliger Bundesligafußballer ein Marketingunternehmen. Er versicherte sich hinsichtlich dieser Tätigkeit freiwillig bei der Berufsgenossenschaft. Im März 2015 nahm er als Spieler an einem Benefiz-Fußballspiel teil, zu dessen Vorbereitung auch ein Auftrag an sein Unternehmen erteilt worden war. Bei diesem Spiel zog er sich eine Schienbeinfraktur zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag auf Entschädigung ab.

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