Unzulässige Einflussnahme des DFB e.V. auf Spielervermittler?

DFB Reglement
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unzulässige Einflussnahme des DFB e.V. auf Spielervermittler?

Der Deutsche Fußball-Bund e.V. hat 2015 ein Reglement eingeführt, die insbesondere Einfluss auf die Aufgaben der Spielvermittler hat. Inwieweit diese Regelung Bestand hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Worum geht es?

Spielvermittler werden für den Abschluss eines Berufsspielervertrages oder einer Transfervereinbarung eingesetzt. Ein Bereich, der zwar zumeist fernab der Fußball-Öffentlichkeit liegt, aber dennoch ein millionenschweres Geschäft darstellt. Um für mehr Transparenz und Kontrolle in diesem undurchsichtigen Bereich zu sorgen, erließ der DFB 2015 ein Regelwerk, welches das Verhältnis zwischen Vereinen, Spielern und Spielvermittlern bestimmen soll.

Dieses Regelwerk sieht unter anderem eine offizielle Registrierungspflicht sowie die Offenlegung von Zahlungen an die Vermittler vor. Daneben finden sich dort auch Regelungen zur Provisionshöhe bei Zahlungen der Klubs, das Provisionsverbot bei Transfers von minderjährigen Spielern und das Verbot, dass ein Vermittler am späteren Weiterverkauf eines von ihm vermittelten Spieler noch einmal verdienen kann.

Bereits 2015 wurde erstmalig von einem Spielervermittler Klage gegen vereinzelte dieser Regeln erhoben. Zu klären war durch die Gerichte, ob diese Regeln den Grundsatz des freien Wettbewerbs unzulässig einschränken.

Wie haben die Gerichte entschieden?

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Foto: IMAGO / Hanno Bode / 1024929402

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