Werbung für Fotobücher mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Stiftung Warentest
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Werbung für Fotobücher mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines vergleichenden Warentests stellt sich ausnahmsweise nicht als irreführend dar, wenn die zwischenzeitliche Verbesserung des Produkts bereits ihren Niederschlag im Testbericht findet und die „Stiftung Warentest“ bereits dort die Gesamtnote ausdrücklich relativiert hat (Amtlicher Leitsatz: OLG Köln, Urteil v. 24.06.2022, Az. 6 U 8/22).

Was ist passiert?

Die Beklagte bietet auf ihrer Internetseite die Erstellung und Gestaltung von Fotobüchern an. In einem im August 2020 durchgeführten Test der Stiftung Warentest hat sie die Gesamtnote „Mangelhaft“ erreicht. In der Einzelkategorie „Bildqualität“ erzielte sie hingegen die Note „Sehr gut“, womit sie isoliert für sich öffentlich geworben hatte.

Das schlechte Gesamtergebnis beruhte im Wesentlichen auf einer festgestellten Datenunsicherheit. Vor Veröffentlichung ist die Beklagte auf die Datenunsicherheit hingewiesen worden, woraufhin sie ihre Datensicherheit verbessert hat. Diese Nachbesserung ist im Testbericht auch ausdrücklich näher thematisiert worden.

Der Kläger hat die Werbung des Beklagten abgemahnt, weil durch die isolierte Hervorhebung des sehr guten Teilergebnisses das schlechte Gesamtergebnis des getestet Produkts kaschiert werde. Das Landgericht Köln hat die Klage auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in erster Instanz abgewiesen. Der Kläger erhob sodann eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln.

Wie entschied das OLG Köln?

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Bild: IMAGO / photothek / 78611470

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