Vereinsordnungen können auch für Nichtmitglieder gelten

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsordnungen können auch für Nichtmitglieder gelten

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Vereinsverordnungen nicht nur für Mitglieder des Vereins, sondern auch für Nichtmitglieder. Diese Voraussetzungen können beispielsweise bei sportlichen Wettbewerben vorliegen.

Das LG Kiel hatte in seinem Urteil vom 18.10.2016 (Az. 9 O 283/13) zu klären, unter welchen Voraussetzungen Vereinsverordnungen auch für Nichtmitglieder gelten. Im konkreten Fall war der Kläger ein Profiboxer, der sich mit Vertrag vom 30.01.2013 mit seinem Gegner Felix Sturm über die wesentlichen Regeln und Bedingungen für den am 01.02.2013 stattfindenden Kampf einigte. Nach Beendigung des Kampfes, der mit dem Sieg des endete, ergab sich ein positiver Befund (A-Probe) des Klägers auf die Substanz Oxilofrin. Eine B-Probe wurde nicht genommen, da sich die Beteiligten nicht über das untersuchende Labor einigen konnten.  Der Beklagte (der Bund Deutscher Berufsboxer), dessen Mitglieder der Kläger nicht war, legte dies als Verzicht des Klägers auf die B-Probe aus und stellte einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regelungen des Beklagten fest. Der Beklagte disqualifizierte den Kläger und sperrte ihn für neun Monate.

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