UEFA-Regeln über „einheimische Spieler“ rechtswidrig?
Die Vorschriften der UEFA, wonach eine Mindestzahl einheimischer Spieler in die Mannschaften aufzunehmen ist, können sowohl gegen die Wettbewerbsregeln als auch gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoßen (EuGH, Urt. v. 21.12.2023, Az. C 680/21).
Worum geht es?
Die UEFA schreibt vor, dass Fußballvereine eine Mindestanzahl von einheimischen Spielern („home-grown players“) in ihren Mannschaften haben müssen. Der belgische Fußballverband URBSFA hat ähnliche Vorschriften erlassen.
In beiden Fällen definieren die Regeln einheimische Spieler als solche Spieler, die auf nationaler Ebene ausgebildet werden. Die UEFA-Regeln beziehen sich auch auf Spieler, die innerhalb eines bestimmten Vereins ausgebildet werden.
Ein Berufsspieler und der belgische Verein Royal Antwerp fechten die Regeln vor einem belgischen Gericht an, welches sodann den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: Oleksii Liskonih, Canvas-Fotografie Design
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