„Kiezblocks“: Projekt des Berliner Vereins Changing Cities rechtswidrig?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Kiezblocks“: Projekt des Berliner Vereins Changing Cities rechtswidrig?

Das eigenständige Aufstellen von Pollern in einer Durchgangsstraße, um dort den Verkehr zu verhindern, ist rechtswidrig (VG Berlin, Beschl. v. 14.12.2023, Az. VG 11 L 316/23).

Worum geht es?

Bei sogenannten Kiezblocks handelt es sich um ein Projekt des Berliner Vereins Changing Cities, einer Organisation, welche sich für Radverkehr und nachhaltige Mobilitätskonzepte einsetzt. Laut Aussage der Initiatoren beschreibt ein „Kiezblock“ ein Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr. Diese Idee Griff eine Berliner Planungsbehörde auf. 

Bereits im Juni 2021 hatte die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Pankow das Bezirksamt dazu aufgefordert, Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Nesselweg zu treffen. Dort sei ein zunehmender Durchgangsverkehr zu verzeichnen, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig deutlich überschritten werde. 

Außerdem würden oft die schmalen Gehwege, die sich ohnehin bereits in einem beklagenswerten Zustand befänden, befahren. Dadurch komme es häufig zu gefährlichen Situationen zwischen Verkehrsteilnehmern, insbesondere für Kinder auf dem Weg zur Schule oder Kindertagesstätte.

Das Bezirksamt erließ im Februar 2023 eine verkehrsrechtliche Anordnung, mit der unter anderem mittels Sperrpfosten die Durchfahrt für Kraftfahrtzeuge untersagt wurde. Die Maßnahme begründete die Behörde damit, den Straßengrund vor weitere Schäden schützen zu wollen und dem Schutz der Anwohner vor Lärm, Abgasen und gefährdenden Zwischenfällen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: wzfs1s, Canva-Fotografie 

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