„Geheimplan gegen Deutschland“: Correctiv durfte Spendernamen nennen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Geheimplan gegen Deutschland“: Correctiv durfte Spendernamen nennen

Das Medienunternehmen Correctiv muss an seiner Berichterstattung über eine auf dem Geheimtreffen in Potsdam verlesenen Spenderliste nichts ändern, insbesondere durfte über die Spender auch individualisierend berichtet werden (LG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2024, Az. 324 O 53/24).

Worum geht es?

Correctiv hatte Mitte Januar über ein Treffen von Rechtsextremen in Potsdam unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ berichtet. An einer Stelle des Berichts ging es um die finanziellen Mittel, die der Initiator des Treffens sammelte, um kleine Organisationen, wie die des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, zu unterstützen. In der Berichterstattung schrieb Correctiv über potenzielle Unterstützer, die auf einer Liste stünden. Erfasst waren auch solche, die nicht vor Ort anwesend waren.  

Im Verfahren ging es nun um einen Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassen von einem Unternehmer und AfD-Großspender. Im Zusammenhang mit den Spenden wurde er namentlich in dem Bericht erwähnt. Er kam sodann in einer Stellungnahme zu Wort, wonach er im Zusammenhang mit dem Treffen keine 5.000 Euro gespendet habe. 

Mit der Unterlassungsverfügung wollte er zum einen die identifizierende Berichterstattung an sich untersagen. Zum anderen wandte er sich hiermit gegen den, aus seiner Sicht, erweckten Eindruck, er finanziere die Organisation des österreichischen Rechtsextremisten. 

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Konoplytska, Stock-Fotografie-ID: 1721096551

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