Europäischer Datenschutz-Verein geht gegen Schufa vor

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Europäischer Datenschutz-Verein geht gegen Schufa vor

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat bei der zuständigen hessischen Datenschutzbeauftragten den Vorwurf erhoben, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten vorenthalte.

Worum geht es?

Der Verein „Noyb – Europäisches Zentrum für digitale Rechte“ ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich der Durchsetzung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union widmet. Der Name leitet sich aus dem englischen „none of your business“ also „geht dich nichts an“ her. Die Organisation zielt vor allem darauf ab, strategische Gerichtsverfahren und Medieninitiativen zur Durchsetzung der DSGVO und des Datenschutzes im Allgemeinen zu führen. Während viele Datenschutzorganisationen ihren Schwerpunkt auf die öffentliche Überwachung legen, konzentriert sich noyb auf Datenschutzverletzungen von privaten Unternehmen.

So hat der Verein am 16.02.2024 eine Beschwerde und Anzeige gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht. Das Unternehmen soll Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Mithilfe manipulativer Designs würden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert, obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Das Unternehmen wolle sich damit primär an Wohnungssuchenden bereichern, da diese häufig einen Nachweis der eigenen Bonität vorlegen müssen, um einen Mietvertrag abschließen zu können.

Auf der eigenen Website bewirbt das Unternehmen Schufa gegenüber Privatpersonen ausschließlich das Produkt „BonitätsAuskunft“ um 29,95 Euro und behauptet, dass dieses einen Vorteil am Wohnungsmarkt biete. Ein eindeutiger Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ist allerdings nicht aufgeführt. Mittels manipulativen Designs soll das Unternehmen sogar versuchen, den Verkauf von Bezahlprodukten zu forcieren und die kostenlose gesetzliche Auskunft gefälscht als ungeeignet zur Vorlage bei Dritten darzustellen.

Die meisten Betroffenen würden die kostenlos Auskunft gar nicht erst finden, obwohl die DSGVO festschreibt, dass Unternehmen Betroffene dabei unterstützen müsse, ihre Gratisauskunft zu erhalten. Die Auskunft nach Artikel 15 DSGVO werde zudem lediglich als „Datenkopie“ bezeichnet. Dabei muss die Auskunft neben einer Kopie der eigenen Daten auch eine Reihe anderer Informationen enthalten.

Damit würde Schufa gleich mehrfach gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Zum einen treffe das unternehmen entgegen klarer Angaben des DSGVO keinerlei Maßnahmen, um den Betroffenen die Ausübung ihres gesetzlichen Auskunftsrechts zu erleichtern. Zum anderen halte es ganz bewusst Informationen zurück, um das Bezahlprodukt verkaufen zu können, während Artikel 15 DSGVO zur vollständigen Herausgabe aller verarbeiteten Daten verpflichte.

Die Schufa wies die Vorwürfe zurück. Es sei falsch, dass sie bestimmte Daten vorenthalte. Sie stelle in der Datenkopie gesetzliche geforderte Informationen kostenlos zur Verfügung und gehe sogar darüber hinaus, indem die Bearbeitungsdauer wesentlich unter der gesetzlichen Frist liege.

Praxishinweis

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Artikel 15 DSGVO ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach kann die betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über sie gespeichert sind und verarbeitet werden.

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Bildnachweis: anyaberkut, Canva-Fotografie 

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