EU-Kommission zu neuer Rechtsform: Europäischer Verein?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

EU-Kommission zu neuer Rechtsform: Europäischer Verein?

Am 5.9.2023 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt, welche die Mitgliedsländer verpflichten soll, eine neue Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen.

Worum geht es?

22 Jahre, nachdem die Europäische Union die Möglichkeit geschaffen hat, die Europäische (Aktien-)Gesellschaft (SE), ein Wirtschaftsunternehmen nach europäischem Recht zu gründen, hat die Europäische Kommission am 5. September 2023 den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt, welche die Mitgliedsländer verpflichten soll, eine neue Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen.  

Mit der European Cross Border Association (ECBA) soll für Vereine ohne Erwerbszweck ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeiten durchzuführen, auch wenn sie im Binnenmarkt grenzübergreifend tätig sind.

Während zu erwarten ist, dass das Europäische Parlament der Richtlinie die erforderliche Zustimmung erteilen wird, ist dies beim Rat sehr ungewiss. Bekanntlich hat der Rat (das heißt haben die Mitgliedstaaten) in früheren Jahren weder einem europäischen Vereinsstatut noch einem europäischen Stiftungsstatut die erforderliche einstimmige Zustimmung erteilt.

Wie soll der Verein aussehen?

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Bildnachweis: I-d-N , Canvas-Fotografie Design

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