Unfreiwillig im WM-Sammelalbum
Erteilt ein professioneller Fußballspieler seine Zustimmung dazu, seinen Namen und sein Bildnis für Sammelkarten zu nutzen, kann diese Einwilligung auch Bilder des Spielers umfassen, die ihn als Nationalspieler zeigen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 29.11.2022, Az. 16 W 52/22).
Worum geht es?
Die Antragsgegnerin vertreibt Tausch- und Sammelbilder von Fußballnationalspielern. Die Bilder zeigen die Spieler zwar nicht im DFB-Dress, aber im schwarzen Trikot und einer Deutschlandflagge im Hintergrund. Die Karten wurden über Kioske und das Internet vertrieben. Der Antragsteller, der Nationalspieler Kai Havertz, wendete sich gegen diesen Vertrieb. Er meint, das Verbreiten seiner Bilder als Nationalspieler erfolge ohne seine Einwilligung. Er habe nur in das Verwenden der Bilder, die ihn als Clubspieler zeigen, eingewilligt.
Das Landgericht hat den Unterlassungsantrag im Eilverfahren zurückgewiesen. Hiergegen erhob Havertz eine Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG).
Entscheidung des Gerichts
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Foto: IMAGO / Sven Simon / 1019624354
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