Aufnahmepflicht bei Vereinen? Verein für Sterbehilfe will keine AfD-Mitglieder

Sterbehilfe
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Aufnahmepflicht bei Vereinen? Verein für Sterbehilfe will keine AfD-Mitglieder

Nach einer Satzungsänderung will der Verein für Sterbehilfe keine Mitglieder der Partei AfD aufnehmen. Damit einher geht die Frage, ob und unter welchen Umständen Vereine verpflichtet sind, bestimmte Personen als Mitglieder aufzunehmen.

Worum geht es?

Der Verein Sterbehilfe verankert das Selbstbestimmungsrecht im Bereich der Gestaltung seines Lebensendes. Die von dem Verein bereitgestellte Suizidbeihilfe kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die selbst auch Mitglied sind.

In den Verein aufgenommen werden sollen jedoch nur Personen, die nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird. Derzeit trifft beides auf die AfD zu.

Macht eine Person, die künftig aufgenommen werden möchte, falsche Angaben dazu und wird in den Verein aufgenommen, soll dies zum Ausschluss aus dem Verein führen. Altmitglieder sowie Personen, die erst nachträglich Mitglied in der AfD werden, sollen von dieser Änderung nicht betroffen werden.

Grund für diese Satzungsänderung des Vereins ist, dass die Tätigkeit des Vereins auf einen funktionierenden Rechtsstaat, insbesondere auf eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit angewiesen ist. Nach Aussage des Vereinsgründers sei dies nicht mit der AfD vereinbar.

Aufnahmepflicht von Vereinen?

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