Handel mit Wertpapieren als steuerbegünstigte Vermögensverwaltung?

Geschrieben von: Schomerus

Handel mit Wertpapieren als steuerbegünstigte Vermögensverwaltung?

Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird regelmäßig überschritten, wenn die Erzielung von Erträgen durch Umschichtung im Vordergrund steht und Vermögenserträge im Sinne einer Fruchtziehung aus den Substanzwerten (z. B. durch Zinsen, Dividenden, Mieten oder Pachten) nachrangig werden.

Das Finanzgericht Hessen hatte sich in seinem Urteil vom 17.08.2018 (Az. 4 V 1131/17) mit der Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerbetrieb im Rahmen des Wertpapierhandels zu beschäftigen. Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Wertpapierhändler eine gemeinnützige GmbH gegründet. Der Satzungszweck dieser Gesellschaft war die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Zweck sollte durch entsprechende Veranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Vorträge, Workshops und Künstlergespräche) erreicht werden. Tatsächlich kaufte die gGmbH in großem Umfang aber fremdfinanziert Aktien von ausländischen Anteilseignern, ließ sich die Dividende auszahlen und verkaufte sie anschließend wieder an den bisherigen Anteilseigner zurück. Aufgrund des Freistellungsbescheids nahm die Bank keinen Kapitalertragsteuerabzug vor. Das Gesamtvolumen der Dividendengutschriften lag in 5 Monaten bei 50 Mio. EUR. Die gGmbH verwies darauf, dass die Aktiengeschäfte dazu dienten, ihre gemeinnützigen Aktivitäten zu finanzieren. Mangels ausreichender Liquidität seien im Jahr der Gründung noch keine nennenswerten gemeinnützigen Aktivitäten durchgeführt worden. Das Finanzamt versagte der Gesellschaft die Gemeinnützigkeit.

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