Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts in Deutschland?

Geschrieben von: André Schoon

Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts in Deutschland?

Bei im Ausland gegründeten Nonprofit-Organisationen, die in Deutschland aktiv sind, ist hinsichtlich der Bemessung der Gemeinnützigkeit auf das deutsche Steuerrecht abzustellen.

In dem Urteil des BFH vom 15.11.2017 (Az. I R 39/15) war die Klägerin eine Stiftung schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz. Die Satzung der Stiftung bestimmte u.a.: „Die Stiftung bezweckt die Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Menschen in einer vom gesellschaftlichen Wandel geprägten Welt.“ Nach den Schweizer Finanzbehörden war darin ein nach Schweizer Steuerrecht förderungswürdigen Zweck zu sehen, wodurch die Stiftung von ihrer Steuerpflicht zu befreien war. Der Stiftung gehörte zudem ein in Deutschland gelegenes Tagungszentrum, durch das sie in Deutschland Einnahmen erzielte. Die Klägerin berief sich auf ihre steuerliche Freistellung aufgrund des Schweizer Gemeinnützigkeitsrechts Das beklagte Finanzamt sah die Klägerin jedoch als beschränkt steuerpflichtig an.

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