Darf ein gemeinnütziger Verein verschmolzen werden?

Fusion
Geschrieben von: André Schoon

Darf ein gemeinnütziger Verein verschmolzen werden?

Ein gemeinnütziger Verein mit einer üblichen Anfallsklausel darf jedenfalls dann auf einen anderen gemeinnützigen Rechtsträger verschmolzen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass mit der Klausel allein steuerrechtliche Zwecke verfolgt werden.

Womit musste sich das Gericht beschäftigen?

Das OLG Düsseldorf hatte sich im Rahmen seines Beschlusses vom 19.01.2019 (Az. 25 Wx 53/18) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen anderen gemeinnützigen Verein zulässig ist. Entscheidend war im vorliegenden Fall, dass der übertragende Verein eine übliche Anfallsklausel in seiner Satzung verwendete, wonach das Vermögen bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke an einen Dritten fällt, welche es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Das Vereinsregister lehnte die Eintragung ab, da der übernehmende Verein weder mit dem Anfallsberechtigten identisch sei noch das Vermögen den Vereinsmitgliedern anfalle. 

Hatte die Beschwerde Erfolg?

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