Abgrenzung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Naturschutz
Geschrieben von: Vereinfacher

Abgrenzung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Für eine erfolgreiche Anerkennung als Naturschutzvereinigung muss der Naturschutz satzungsgemäß einen wesentlichen Teil der Vereins- bzw. Verbandsarbeit bilden und die Vereinigung muss gleichzeitig über eine ausreichende Kompetenz im Naturschutz verfügen.

Was hatte das OVG Magdeburg zu entscheiden?

Ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Belange des Bodenschutzes einsetzt und bereits anerkannte Umweltvereinigung ist, begehrte seine Anerkennung als Naturschutzvereinigung gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UmwRG.

Bis jetzt war aufgrund von Gesetzesunklarheiten nicht eindeutig, in welchem Verhältnis Vereine mit dem Hauptziel „Umweltschutz“ (Umweltvereinigung) zu solchen mit Hauptziel „Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Naturschutzvereinigung) stehen. Die Frage war insbesondere, ob eine Vereinigung beides sein kann oder ob er sich für einen Zweck entscheiden muss. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Anerkennung als Naturschutzvereinigung umstritten sind, da auch hier die Ausführungen des Bundes zu der Regelung keine klaren Antworten liefern.

Was entschied das OVG Magdeburg?

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