Klimaprojekte auf Eis gelegt: Zweiter Nachtragshaushalt gekippt

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klimaprojekte auf Eis gelegt: Zweiter Nachtragshaushalt gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf die Mittel, die zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht waren, nicht für den Klimaschutz nutzen (BVerfG, Urt. v. 15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22).

Worum geht es?

Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bund die Kreditermächtigungen im Haushalt 2021 mit einem Nachtragshaushalt um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Diese Maßnahme war aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation als Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse möglich. 

Das Geld wurde am Ende jedoch nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihre Folgen genutzt. Die Bundesregierung wollte es daher für den sog. Klima- und Transformationsfonds nutzen. Mit Zustimmung des Bundestages schichtete sie es rückwirkend um, allerdings erst im Jahr 2022.

Aus der Unionsfraktion klagten 197 der Abgeordneten dagegen, da sie hierin eine Umgehung der Schuldenbremse sahen. Mit Blick auf Verbraucher hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung im November 2022 noch grünes Licht erteilt. Würde das Ganze gestoppt, sich später allerdings als verfassungsgemäß herausstellen, wäre der Schaden womöglich zu groß. 

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Tanankorn Pilong, Stock-Fotografie-ID: 1492276159

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