Kita: Obergrenze bei Elternzuzahlungen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kita: Obergrenze bei Elternzuzahlungen?

Die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Kita-Träger geltende Obergrenze für monatliche Zuzahlungen ist mit dem Anspruch der freien Träger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kita-Finanzierung unvereinbar (BVerwG, Urt. v. 26.10.2023, Az. 5 C 6.22).

Worum geht es?

Wenn Kindertagesstätten in Berlin mehr als 90 Euro Zuzahlung von Eltern verlangten, kürzte ihnen Berlin staatliche Zuschüsse. Am 1. September 2018 war diese Regelung eingeführt worden. Ziel war es, allen Eltern und Kindern unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten den gleichen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen.

Die Trägerin betreibt drei Kindertagesstätten mit rund 400 Betreuungsplätzen. In den Kitas gibt es bilinguale Angebote und mehr Personal als allgemein üblich. Für den höheren Aufwand sollten die Eltern aufkommen. Sie bestand auf die höheren Zuzahlungen, das Land kürzte ihr im Gegenzug die monatliche Betriebskostenerstattung.

Dagegen klagte die Betreiberin, bei den Vorinstanzen war sie jedoch nicht erfolgreich.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Lordn, Stock-Fotografie-ID: 1461629187

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