Registerinhalte seit August ohne Registrierung und kostenlos abrufbar

Gemeinsames Registerportal der Länder
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Registerinhalte seit August ohne Registrierung und kostenlos abrufbar

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline (DiRUG) am 1.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 1.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und ein Login sind nicht mehr erforderlich.

Neues Portal gestattet freien Zugang

Das neue Portal gestattet fortan den freien Zugriff auf alle Registerinhalte aus dem Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Interessierte Anwender müssen sich für den Abruf entsprechender Unterlagen seitdem weder registrieren noch Gebühren für die Bereitstellung bezahlen. Die über das Portal angebotenen Dokumente werden grundsätzlich kostenfrei zum Download bereitgestellt.

Einhergehend mit dem Online-Abruf von Gründungsunterlagen wurden vom Gesetzgeber mit dem DiRUG zudem weitere Erleichterungen eingeführt. So können GmbHs (bislang beschränkt auf Bargründungen, ab dem 1.08.2023 auch Sachgründungen) seitdem online per Meeting mit einem Notar gegründet werden. Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151), die der Gesetzgeber mit den Vorschriften in das deutsche Recht umgesetzt hat.

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