Mitgliedschaftsrechte nach Vereinsausschluss

Vereinsausschluss
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mitgliedschaftsrechte nach Vereinsausschluss

Das Landgericht Köln hat angeordnet, dass einem Vereinsmitglied, welches gegen seinen Vereinsausschluss ein internes Schiedsverfahren angestrengt hatte, die Mitgliedschaftsrechte im Eilrechtsschutz vorläufig wiederherzustellen sind (LG Köln v. 10.08.2021, Az. 39 T 72/21).

Was ist passiert?

Das betroffene Mitglied war seit dem Jahr 2004 in einem Natur- und Umweltverein. In den letzten zwei Jahren kam es gehäuft zu Problemen zwischen Verein und Mitglied. Im Zuge der Auseinandersetzung versuchte der Verein das Mitglied bereits im Februar und September 2020 aus dem Verein auszuschließen, scheiterte hierbei jedoch beide Male.

Mit Schreiben vom 22.06.2021 bekam das Mitglied erneut eine Mitteilung vom Verein, dass der Ausschluss nun wirksam beschlossen worden sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass das Mitglied den Vereinsvorstand wiederholt im Internet und per E-Mail öffentlich vereinsinterner Pflichtverletzungen beschuldigt hatte und Tatsachen behauptet habe, die geeignet sein, den Vorstand und seine Mitglieder in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen. Dies stelle nach der Vereinssatzung einen wirksamen Ausschlussgrund dar.

Das Mitglied hat daraufhin gegen den Ausschluss ein verbandsinternes Schiedsverfahren zur Überprüfung des Beschlusses eingeleitet. Es ist der Meinung, dass der Beschluss rechtsfehlerhaft zustande gekommen sei, da es im Vorhinein nicht angehört worden ist.

Weiterhin verlangt es vom Amtsgericht Köln die vorübergehende Wiederherstellung seiner Mitgliedschaftsrechte, bis über die Wirksamkeit des Vereinsausschlusses vollends entschieden worden ist. Das Amtsgericht Köln wies den Antrag ab. Hiergegen legte die Antragstellerin eine sofortige Beschwerde ein.

Wie entschied das Landgericht Köln?

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