Klimademo auf Autobahn gerichtlich untersagt

Protest IAA
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klimademo auf Autobahn gerichtlich untersagt

Anlässlich der jährlich stattfindenden Internationalen Automobilausstellung (IAA) formierte sich eine Gruppierung aus mehreren Vereinen, unter anderem der ADFC, BUND, Campact und Greenpeace, um eine Demonstration gegen die Automobilausstellung auszurichten. Hierfür beantragten sie eine Demonstrationsroute, die teilweise über Bundesautobahnen führen sollte. Über dessen Zulässigkeit entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Beschluss v. 7.09.2021 – Az. 10 CS 21.2282).

Was beantragten die Demonstranten?

Die Demonstranten planten eine Fahrraddemo mit rund 25.000 bis 50.000 Teilnehmern, die von verschiedenen Standpunkten aus in die Innenstadt von München führen sollte. Hierbei planten sie, Teile der Demonstration über die Autobahnen 94 und 96 laufen zu lassen. Es sollte der Autoverkehr „lahm“ gelegt werden, um so auf eine dringend notwendige Verkehrswende und eine Verbesserung der Radinfrastruktur aufmerksam zu machen.

Die zuständige Behörde untersagte den Antragsstellern, die Demonstration auf den entsprechenden Autobahnabschnitten durchzuführen. Eine Erlaubnis würde zu einer Gefahr für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer führen. Auch sei ein erheblicher Rückstau auf den Autobahnen zu befürchten, da neben den Anreisenden der IAA auch Urlaubsrückkehrer erwartet wurden.

Die Demonstranten beantragten die Aufhebung der behördlichen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht München.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: IMAGO / aal.photo / ID 134176162

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