Klage gegen Vereinsmaßnahme muss innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen

Frist abgelaufen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klage gegen Vereinsmaßnahme muss innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen

Vereinsmitglieder müssen gegen Maßnahmen des Vereins zeitnah gerichtlich vorgehen. Dies folgt aus der Treuepflicht gegenüber dem Verein (OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.2022, Az. 12 U 137/21).

Worum geht es?

Ein Vereinsmitglied bemängelte die Wirksamkeit einer in einem Kleingartenverein durchgeführten Vorstandswahl. Er ist der Auffassung, dass aufgrund dessen eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung des Pachtvertrags auf dem Vereinsgelände unwirksam sei, da der Vereinsvorstand nicht dazu legitimiert gewesen sei, um die Kündigung auszusprechen.

Die Vorstandswahl, die das Vereinsmitglied rügt, fand jedoch bereits im März 2019 statt.

Wie entschied das Gericht?

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