Handlungsspielraum der Finanzämter bei der steuerlichen Berücksichtigung gestiegener Energiekosten

Energiegeld
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Handlungsspielraum der Finanzämter bei der steuerlichen Berücksichtigung gestiegener Energiekosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des russischen Angriffskriegs veröffentlicht.

Worum geht es?

Die Folgewirkungen des russischen Kriegs gegen die Ukraine und die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU sind auch für die Menschen und Unternehmen in Deutschland teils schwerwiegend und wirtschaftlich bedrohlich. Diese Situation soll von den Finanzämtern entsprechend berücksichtigt werden.  Das Finanzministerium hat in einem Schreiben darüber informiert, dass die Finanzämter diese besondere wirtschaftliche Situation zugunsten der Steuerpflichtigen im Rahme des den Ämtern zur Verfügung stehenden pflichtgemäßen Ermessens ausüben sollen. Die Finanzämter sollen prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für steuerliche Billigkeitsmaßnahme vorliegen.

Was ist geplant?

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