Gehaltszuschläge bei Auswärtspartien sind steuerfrei

Gehaltszuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gehaltszuschläge bei Auswärtspartien sind steuerfrei

Reisen Profisportler an Sonn- oder Feiertagen oder zur Nachtzeit zu Auswärtsspielen, sind die hierfür geleisteten Gehaltszuschläge steuerfrei, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil v. 16.12.2021, Az. VI R 28/19).

Worum geht es?

Das Finanzamt und eine GmbH, deren Mannschaft am Spielbetrieb einer deutschen Profiliga teilnimmt, stritten sich über die Frage, welche Zahlungen an Profisportler und Mannschaftsbetreuer, die im Rahmen von Sonn- oder Feiertagsspielen erfolgen, als steuerfreie Zuschläge im Sinne des § 3b Abs. 1 EStG zu behandeln sind. Die betroffenen Gehaltszuschläge wurden mit den Angestellten entsprechend vertraglich vereinbart.

Gemäß § 3b Abs. 1 EStG sind solche Zuschläge, die für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, grundsätzlich steuerfrei. Die Regelung soll die Arbeit zu besonders „ungünstigen“ Arbeitszeiten attraktiver machen.

Das Finanzamt war jedoch der Ansicht, dass die Beförderungszeit zu den Auswärtsspielen nicht steuerfrei sei, sofern die Beförderung nicht mit einer zusätzlich belastenden Tätigkeit verbunden ist. Keine belastende Tätigkeit sei in jedem Fall die reine Hin- und Rückfahrt zu den Spielen, sodass die hierauf fallenden Anteile nachzubesteuern sein.

Die GmbH sah dies anders. Neben den Spielen, müssen auch die anteiligen Leistungen für die Fahrten zu den Auswärtsspielen steuerfrei sein.

Das Finanzgericht Düsseldorf gab der GmbH recht. Anschließend reichte das Finanzamt Revision beim BFH ein.

Wie entschied der BFH?

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Bild: IMAGO / MIS / 48660135

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