Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung
Die Finanzministerien der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe der Grundsteuer verständigt. Die Frist läuft nun erst am 31.01.2023 ab, statt am 31.10.2022.
Worum geht es?
Um Grundstückseigentümer in der wirtschaftlich angespannten Lage zu entlasten und die Finanzämter nicht mit individuellen Fristverlängerungsanträgen zu belasten, haben sich die Finanzminister der Länder auf eine einmalige Fristverlängerung der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verständigt.
Bislang waren erst 20 % der 36 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Auch Vereine mit Immobilien- und Grundstücksbesitz haben nun länger Zeit, um der Pflicht zur Grundsteuererklärung nachzukommen.
Das neue Fristende im Januar des nächsten Jahres ist hingegen zwingend einzuhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge.
Ab 2025 neue Grundsteuer-Berechnung
Hintergrund der Grundsteuererklärung ist, dass ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten soll. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten sich Bund und Länder 2019 auf eine Reform der Grundsteuer verständigt.
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