Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in Fußballstadien

Immobilienhaie
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in Fußballstadien

Bei einem Fußballspiel im Bremer Wohninvest Weserstadion wurde ein Banner mit der Aufschrift „Immobilienhaie – Vorsicht bissig!“ aufgehängt. Die Entfernung durch Polizeikräfte wurde nun gerichtlich überprüft (VG Bremen, Urt. v. 12.07.2022, Az. 2 K 1849/20).

Was ist passiert?

Bei einem Fußballspiel im Weserstadion befestigten Anhänger des SV Werder Bremen vor Spielbeginn oberhalb der „Wohninvest-Loge“ ein Banner mit der Aufschrift „Immobilienhaie – Vorsicht bissig!“. Das Banner sollte sich mit der in der Fanszene teils kritisch aufgenommenen Umbenennung des Weserstadions zugunsten der Immobilienfirma befassen.

Einer Aufforderung des Ordnungsdienstes zur Abnahme dieses und eines weiteren aufgehängten Banners kamen die beteiligten Fans auch nach Beiziehung der Abteilung Fanbetreuung des SV Werder Bremen nicht nach. Dem Polizeibericht zufolge kam es gegenüber den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes zu Drohungen. Daraufhin habe der Veranstalter um Unterstützung durch Polizeikräfte bei der Entfernung durch Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gebeten. Die Banner seien zwar grundsätzlich zugelassen worden, jedoch nicht für die Orte, an denen sie hingen. Nachdem das in Block 53 hängende Banner durch die Ordner entfernt worden sei, hätten die in Block 1 positionierten Ultras andere Ultras dazu aufgefordert, zu ihrer Unterstützung zu kommen. Die beabsichtigte Abnahme des Banners in Block 1 durch den Stadionordnungsdienst sei dadurch behindert worden, dass Personen den Zugang zum Block versperrten. Diese hätten nicht auf Aufforderungen reagiert, den Weg frei zu machen. Es sei zu Drohungen gegen Ordner gekommen. Die eingesetzte Polizeikräfte seien daraufhin in den Block vorgerückt.

Ein beteiligter Fan hat gegen die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere gegen die Entfernung der Banner, Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.

Wie entschied das Gericht?

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Bild: IMAGO / Nordphoto / 1011032210

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