Deutsche Umwelthilfe e.V. unterstützt erneute Verfassungsbeschwerde
Mit einer Verfassungsbeschwerde wenden sich neun Jugendliche und junge Erwachsene erneut an das BVerfG, um eine weitere Verschärfung in der Klimapolitik zu erreichen. Unterstützt werden sie hierbei von der Deutschen Umwelthilfe e.V.
KSG in Teilen verfassungswidrig
Bereits im Frühjahr letzten Jahres entschied das BVerfG in einem viel beachteten Beschluss, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in der damaligen Fassung unzureichend und daher in Teilen verfassungswidrig ist. Die deutsche Klimapolitik gefährde die junge Generation in ihren Freiheitsrechten, da die Klimaziele mit den damals geltenden Regelungen nicht erreicht werden können und die Belastung für die folgenden Generationen daher zu hoch sei. Das KSG verstoße somit in Teilen gegen Art. 20a des Grundgesetzes.
Die Bundesregierung reagierte auf die Entscheidung des BVerfG und verschärfte im Sommer 2021 ihre Klimaziele, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der Klimaneutralität und der Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Weitere Nachbesserungen gefordert
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