Beschlagnahme von Motorrädern der Bandidos

Beschlagnahme von Motorrädern der Bandidos
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Beschlagnahme von Motorrädern der Bandidos

Das Verwaltungsgericht Aachen hat festgestellt, dass die Beschlagnahme zweier Harley-Davidson-Maschinen durch die Polizei rechtmäßig gewesen ist (VG Aachen, Urteil v. 18.01.2022, Az. 6 K 1767/21).

Was ist passiert?

Die Bandidos Gruppe „Bandidos MC“ wurde durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2021 für verboten erklärt. Im Anschluss durchsuchten Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei Räumlichkeiten eines führenden Mitglieds der Gruppe. Dort fand die Polizei die zwei Motorräder und beschlagnahmte sie als Teil des Vereinsvermögens. Der Kläger wehrte sich gegen die Beschlagnahme und verlangte die Herausgabe der Motorräder. Diese seien kein Bestandteil des Vereinsvermögens.

Wie begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung?

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Foto: IMAGO / Jochen Tack / 54046469

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