Bayerischer Landtag darf Mitglied im Verein „Bündnis für Toleranz“ bleiben

Maximilianeum, München
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Bayerischer Landtag darf Mitglied im Verein „Bündnis für Toleranz“ bleiben

Staatliche Organe unterliegen kraft der Verfassung einer Neutralitätspflicht gegenüber weltanschaulichen Positionen. Trotz dessen trat der Bayerische Landtag als Verfassungsorgan im Jahr 2009 dem „Bayerischen Bündnis für Toleranz“ bei. Die Landtagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) versuchte daraufhin gerichtlich durchzusetzen, dass eine solche Mitgliedschaft nichtig und daher zu kündigen sei (BayVerfGH – Vf. 97 – IVa -20).

Was ist passiert?

Die damalige Landtagspräsidentin veranlasste im Jahr 2009 die Mitgliedschaft im Bayerischen Bündnis für Toleranz. Zur Unterstützung des Bündnisses leistete der Landtag jährliche Mitgliedsbeiträge zwischen 10.000 und 25.000 EUR.

Das Bündnis wurde im Jahr 2005 von verschiedenen Organisationen gegründet und setzt sich seither gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Bayern ein. Es will Toleranz und Menschenrechte schützen und erweitern.

Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass dem Landtag als Staatsorgan eine Mitgliedschaft in einem solchen Verein nicht gestattet sei. Die Mitgliedschaft verletze das Neutralitätsgebot des Staatsorgans und verstoße gegen das Gebot der Nichtidentifikation des Staates mit religiösen und weltanschaulichen Positionen. Der Staat sei schließlich „Staat all seiner Bürger, woraus eine Pflicht zur religiösen und konfessionellen Neutralität folge“, so die AfD in ihrem Antrag. Der Landtag müsse daher aus dem Verein wieder austreten. Die derzeitige Landtagspräsidentin weigerte sich den Austritt zu erklären, woraufhin die AfD-Fraktion ein sogenanntes Organstreitverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einlegte.

Wie entschied das Gericht?

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