Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

Gesellschaftsvertrag
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) stritt sich eine GmbH mit dem Finanzamt über die formelle Satzungsmäßigkeit ihres Gesellschaftsvertrags (BFH, Urteil v. 26.08.2021, Az. V R 11/20). Die GmbH wollte als gemeinnützig angesehen werden. Das Finanzamt warf der GmbH vor, der Gesellschaftsvertrag würde den gesetzlichen Vorgaben über die satzungsmäßige Vermögensbindung nicht genügen.

Was ist passiert?

Die GmbH ist im Gesundheitswesen tätig und kümmert sich um die gemeindepsychiatrische Versorgung in einem hessischen Landkreis. Ihr Gesellschaftsvertrag, welcher zuletzt im Jahr 2015 geändert worden ist, beinhaltete nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes zwar Regelungen zur Vermögensbindung im Fall der Auflösung der GmbH, nicht jedoch bei Eintritt des Zweckwegfalls. Der verfolgte Zweck und die Art der Verwirklichung der Vermögensbindung seien in dem Gesellschaftsvertrag nicht hinreichend bestimmt. Daher könnte die GmbH nicht als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung angesehen werden.

Gegen die Entscheidung des Finanzamtes erhob die GmbH Klage auf Feststellung, dass die Satzung den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen würde und sie daher als gemeinnützig nach der Abgabenordnung anzusehen ist. Das Hessische Finanzgericht gab der GmbH recht. Sodann reichte das Finanzamt Revision beim BFH ein.

Wie entschied der BFH?

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Bild: IMAGO / Panthermedia / 87668090

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