Verbraucherschutz klagt: AGB zu Bahncard-Kündigung rechtswidrig?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verbraucherschutz klagt: AGB zu Bahncard-Kündigung rechtswidrig?

Verbraucherschützer sind der Meinung, die Deutsche Bahn verstoße mit ihren AGB, genauer mit der Regelung zur Kündigung der Bahncard, gegen das Gesetz für faire Verbraucherverträge aus 2022.

Worum geht es?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge bestimmt unter anderem, dass Abo-Verträge nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. AGB-Klauseln, die diesem Regelungsgehalt widersprächen, seien ungültig. Das Gesetz soll Verbrauchern dabei helfen, leichter aus dauerhaften Verträgen rauszukommen.

Ausgangspunkt für die Streitereien mit der DB sind ihre Regeln zu der Probe-Bahncard. Diese konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist zwar auf vier Wochen verkürzt worden. Für die Verbraucherschützer ist dies aber nicht rechtssicher, denn wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, geht das Probeabo in eine reguläre Bahncard über. Die Bahncard kann wiederum derzeit nur bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Aus der Sicht der Verbraucherschützer ist der Bahncard-Vertrag jedoch ein Anschlussvertrag zu dem Probe-Bahncard-Vertrag, welcher daher laut Gesetz monatlich kündbar sein müsste. 

Die DB ist der Meinung, dass der Regelungsgehalt des Gesetzes für faire Verbraucherverträge für ihre Bahncard nicht gelte, da die Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Außerdem habe der BGH bereits vor über zehn Jahren festgestellt, dass es sich bei der Bahncard um einen Rabattvertrag handele und nicht um ein Dauerschuldverhältnis. Das Gesetz ziele aber gerade auf Dauerschuldverhältnisse ab. DB wies zudem daraufhin, dass die Konditionen zum Probe-Bahncard-Vertrag transparent im Angebot und in den AGB beschrieben seien. 

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte den Eingang einer solchen Klage gegen die DB-Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist bereits für Juni 2024 angesetzt. Gerade wer inzwischen das Deutschlandticket nutzt und merkt, dass er keine Fernfahrten mehr braucht, könnte an der baldigen Kündigung seiner Bahncard interessiert sein.

Praxishinweis

Betroffene können schon jetzt pro Forma kündigen. Die Kündigung wird zwar vermutlich abgewiesen, wenn man die Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutzt, hat man aber unter Umständen Erstattungsansprüche.

Bildnachweis: Leonid Andronov, Canva-Fotografie 

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