Naturschutzverband erzielt Erfolg: Planung der A20 ist teilweise rechtswidrig

Gericht: Baupläne für Küstenautobahn A20 rechtswidrig
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Naturschutzverband erzielt Erfolg: Planung der A20 ist teilweise rechtswidrig

Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschlussfür den Neubau des Abschnitts der Bundesautobahn A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (BVerwG, Urt. v. 7.07.2022, Az. 9 A 1.21).

Was ist passiert?

Der Ausbau der Küstenautobahn A20 zählt zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten in Norddeutschland. Die A20 führt vom polnischen Stettin über Rostock bis nach Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Verlängert werden soll sie durch Niedersachsen bis nach Westerstede bei Oldenburg (Oldb).

Der Naturschutzverband „BUND“ hatte gegen die Planungen Bedenken eingelegt. Der Naturschutzverband kritisierte insbesondere die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelästigungen durch den Ausbau. Außerdem seien Schäden durch Versiegelung, Zerstörung von Lebensräumen, Zerschneidung von Landschaften und die Beeinträchtigung von Schutzgebieten zu befürchten. Insbesondere die geplante Fahrtführung durch Moor- und Marschgebiete würde die Klimakrise verschärfen, so der BUND.

Daraufhin klagte der Naturschutzverband gegen den geplanten Autobahnbau.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / Eibner / 159556638

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