Naturschutzverband erzielt Erfolg: Planung der A20 ist teilweise rechtswidrig
Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschlussfür den Neubau des Abschnitts der Bundesautobahn A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (BVerwG, Urt. v. 7.07.2022, Az. 9 A 1.21).
Was ist passiert?
Der Ausbau der Küstenautobahn A20 zählt zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten in Norddeutschland. Die A20 führt vom polnischen Stettin über Rostock bis nach Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Verlängert werden soll sie durch Niedersachsen bis nach Westerstede bei Oldenburg (Oldb).
Der Naturschutzverband „BUND“ hatte gegen die Planungen Bedenken eingelegt. Der Naturschutzverband kritisierte insbesondere die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelästigungen durch den Ausbau. Außerdem seien Schäden durch Versiegelung, Zerstörung von Lebensräumen, Zerschneidung von Landschaften und die Beeinträchtigung von Schutzgebieten zu befürchten. Insbesondere die geplante Fahrtführung durch Moor- und Marschgebiete würde die Klimakrise verschärfen, so der BUND.
Daraufhin klagte der Naturschutzverband gegen den geplanten Autobahnbau.
Wie entschied das Gericht?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Foto: IMAGO / Eibner / 159556638
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.