Gericht weist Katar-Antrag ab

Fan Michael Ott kritisiert den Sponsordeal von Qatar Airways, Prof. Dr. Dieter Mayer 2. Vizepräsident des FC Bayern München, Jahreshauptversammlung des FC BAYERN MÜNCHEN, 25.11.2021, Saison 2021/2022
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gericht weist Katar-Antrag ab

Die Mitglieder des FC Bayern München wollten auf der letzten Jahreshauptversammlung über das Sponsoring der katarischen Fluglinie „Qatar-Airlines“ abstimmen lassen. Das Landgericht München I wies der Mitgliederversammlung ein solches Recht nicht zu (Beschluss v. 25.11.2021, 13 T 15372/21).

Was ist passiert?

Mehrere FC Bayern-Mitglieder wollten auf der im November stattgefundenen Jahreshauptversammlung über einen Antrag, welcher sich gegen das Sponsoring aus Katar richtete, abstimmen lassen. Der FC Bayern München lehnte den Antrag ab. Daraufhin legten die Mitglieder einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Amtsgericht München ein. Das Gericht sollte den Verein dazu verpflichten, den Antrag als Tagesordnungspunkt zulassen zu müssen. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Sodann hatte das Landgericht München I über die Sache zu entscheiden.

Wie entschied das Landgericht?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Foto: IMAGO / ActionPictures / 1008277398

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar