Fußballvereine haften verschuldensunabhängig bei Fan-Ausschreitungen
Regelmäßig kommt es in Fußballstadien zu Vandalismus und zum Abbrennen von Pyrotechnik. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vereine hierfür vom DFB mit Geldstrafen belegt werden dürfen (BGH v. 4.11.2021, Az. I ZB 54/20).
Fankrawalle beim FC Carl Zeiss Jena
Bei zwei Heimspielen und einem Auswärtsspiel des Drittligisten Carl Zeiss Jena kam es im Fanblock des Clubs zu Zuschauerausschreitungen. Von den Fans wurden pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie andere Gegenstände im Stadion umhergeworfen. Das Sportgericht belegte den Verein daraufhin mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel des Vereins blieben jeweils ohne Erfolg.
So entschied der BGH
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Foto: IMAGO / Matthias Koch / 40451334
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