Mittelverwendung

Wie verwende ich die vereinnahmten Mittel aus meiner Tätigkeit als gemeinnütziger Verein?

Gemeinnützige Vereine dürfen ihre Mittel aufgrund des Gebots der Selbstlosigkeit (vgl. hierzu V.2.) grundsätzlich nur für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwenden. Dies gilt auch für Mittel, die der Verein aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt. Unter dem Begriff der „Mittel“ werden sämtliche Vermögenswerte des Vereins verstanden. Bis zur endgültigen Verwendung der Mittel für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke ist der Verein verpflichtet, die Mittel Ertrag bringend anzulegen.

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