Aufzeichnungspflichten

Wie sind Einnahmen und Ausgaben aufzuschlüsseln?

Einnahmen und Ausgaben sind jeweils getrennt nach den vier Tätigkeitsbereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – vgl. hierzu III.2.-5.) aufzuschlüsseln und aufzuzeichnen. Die dazu gehörenden Belege sind aufzubewahren.

Die Vorlage eines Kassenbuchs reicht nicht aus, weil dieses nur eine chronologische Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, jedoch keine Zuordnung zu den Tätigkeitsbereichen, enthält.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen: