Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer

Welche Umsätze aus meiner gemeinnützigen Tätigkeit unterliegen der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – sieht für gemeinnützige Vereine keine Besonderheiten vor. Sie besteuert anders als die Körperschafts- und Gewerbesteuer nicht den Gewinn, sondern die Einnahmen (Umsätze).

Die Umsatzsteuer fällt bei einem gemeinnützigen Verein nur an, soweit er unternehmerisch tätig ist. Er muss also entgeltliche Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen. In Hinblick auf die vier Tätigkeitsbereiche bedeutet dies, dass lediglich Umsätze im nichtunternehmerischen Bereich nicht umsatzsteuerbar und von der Umsatzsteuer nicht berührt sind. Die Vermögensverwaltung, die Zweckbetriebe und der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bilden den unternehmerischen Bereich, der grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt, sofern nicht eine Steuerbefreiung einschlägig ist.

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