Kooperationen von gemeinnützigen Trägern

Wann kooperieren gemeinnützige Vereine?

Der Begriff der Kooperation beschreibt Sachverhalte, in denen gemeinnützige oder mildtätige Einrichtungen bei der Verwirklichung ihre satzungsmäßigen Zwecke mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen zusammenarbeiten. In der Regel kooperieren gemeinnützige Träger in folgenden Fällen:

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