Begriff des Gemeinnützigkeitsrechts

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Ein gemeinnütziger Verein hat das Ziel, das Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Zu diesem Zweck fördert das deutsche Steuerrecht freiwilliges gemeinwohlbezogenes Engagement. Jedoch ist die Gemeinnützigkeit für die Förderung der Gemeinschaft keine Pflicht.

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